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BVerwG, 24.09.1954 - V B 95.54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1955, 81
- MDR 1955, 82
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 19.02.1960 - VIII B 15.60
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Unzumutbarkeit der Zuweisung …
In dieser Hinsicht gestattet das Gesetz keine Erweiterung der darin vorgesehenen oben wiedergegebenen Zulassungsgründe: Die wirtschaftliche Bedeutung, die ein Verwaltungsprozeß für den Betroffenen hat, berechtigt nicht dazu, unter Außerachtlassung der vom Gesetz erschöpfend aufgeführten Zulassungsgründe die Revision zuzulassen; vgl. den Beschluß vom 24. September 1954 - BVerwG V B 95.54 -. - BVerwG, 29.01.1960 - VIII CB 8.60
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bezug einer …
Die wirtschaftliche Bedeutung, die ein Verwaltungsprozeß für den Betroffenen hat, kann nicht dazu führen, unter Außerachtlassung der vom Gesetz erschöpfend aufgeführten Zulassungsgründe die Revision zuzulassen; vgl. den Beschluß vom 24. September 1954 - BVerwG V B 95.54 -. - BVerwG, 17.11.1959 - VIII B 13.59
Rechtsmittel
Wenn der Kläger, wie er vorbringt, infolge einer Nervenerkrankung nicht in der Lage gewesen ist, der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht voll zu folgen, so rechtfertigt dies die Zulassung der Revision nicht, weil es sich um keinen der in § 53 Abs. 2 BVerwGG aufgeführten Zulassungsgründe handelt; die Aufzählung dieser Gründe im Gesetz ist erschöpfend; vgl. denBeschluß vom 24. September 1954 - BVerwG V B 95.54 -. - BVerwG, 05.08.1958 - V B 140.58
Rechtsmittel
In dieser Hinsicht darf die Klägerin nicht außer acht lassen, daß die Aufzählung der Revisionszulassungsgründe im § 53 Abs. 2 BVerwGG erschöpfend ist; dahin hat das Gericht bereits durchBeschluß vom 24. September 1954 - BVerwG V B 95.54 - entschieden.